Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr und dauert bis 24 Uhr desselben Tages. Veranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter der stillen Tage entsprechen und am Vorabend gestartet wurden (z.B. Halloween-Partys), müssen spätestens um 2 Uhr am darauffolgenden Tag beendet sein.
In den kommenden Wochen gelten als „Stille Tage“: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (16. November), Buß- und Bettag (19. November), Totensonntag (23. November) sowie Heiliger Abend (24. Dezember ab 14 Uhr).
(sh)