Feiertagsgesetz an den „Stillen Tagen“ beachten

Die Stadt Amberg weist mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. An den sogenannten „Stillen Tagen“ sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt wird. An den „Stillen Tagen“ sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen.

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr und dauert bis 24 Uhr desselben Tages. Veranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter der stillen Tage entsprechen und am Vorabend gestartet wurden (z.B. Halloween-Partys), müssen spätestens um 2 Uhr am darauffolgenden Tag beendet sein. 

In den kommenden Wochen gelten als „Stille Tage“: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (16. November), Buß- und Bettag (19. November), Totensonntag (23. November) sowie Heiliger Abend (24. Dezember ab 14 Uhr). 

(sh)