- Gewerbesteuervorauszahlung
- Grundsteuer
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Straßenreinigungsgebühr
Auch privatrechtliche Forderungen werden angemahnt.
Sollten Sie trotz erfolgter Zahlung eine Mahnung erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Buchhaltung. Am schnellsten erreichen Sie uns per E-Mail an stadthauptkasse@amberg.de. Bitte geben Sie dabei folgende Angaben an:
- Aktenzeichen der Mahnung bzw. Finanzadresse (FAD)
- Überweisungsdatum
- Bankverbindung
Wir empfehlen die Kontaktaufnahme per E-Mail, da es telefonisch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Wenn Sie eine Forderung für unberechtigt halten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der zuständigen Abteilung der Stadt Amberg auf. Die Buchhaltung unterstützt Sie gerne bei der Klärung.
SEPA-Mandat für bequeme Zahlungen
Sie können der Stadt Amberg ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und bequem Gebühren und Steuern abbuchen lassen. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular über Ihr BayernID-Benutzerkonto oder fordern Sie das entsprechende Formular an. Weitere Informationen finden Sie unter https://amberg.de/rathaus/steuer-und-abgaben/allgemeines/kreis-und-gemeindekasse-kassengeschaefte.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!