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Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen
Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können gem. §20h SGB V bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag auf Förderung stellen. Dieser Antrag ist jährlich bis zum 15. Februar über den „Runden Tisch Oberpfalz“, angesiedelt bei Kiss Regensburg ,einzureichen. Der Verwendungsnachweis für das Vorjahr ist ebenfalls zu diesem Stichtag abzugeben.
Im Jahresverlauf neu gegründete Gruppen können ihren Erstantrag zudem bis zum 31.10.2018 stellen.
Zum Förderverfahren berät Sie die Geschäftsstelle des Runden Tisches Oberpfalz.
KISS Regensburg
Haus der Parität
Landshuter Str. 19
93047 Regensburg
Michaela Rinkl, Tel: 0941 7599 388 – 611
E-Mail Michaela.rinkl(at)paritaet-bayern.de
Downloads zur Förderung durch die Krankenkassen:
- Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach §20h SGB V in Bayern
- Förderantrag für Selbsthilfegruppen 2019 gem. §20h SGB V in Bayern
- Merkblatt 2019 zur Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern nach §20 h SGB V
- Verwendungsnachweis für Selbsthilfegruppen mit Fördergeldern aus 2019 gem. §20h SGB V in Bayern
- Informationen zum Datenschutz
Informationen zur Förderung durch die Krankenkassen
- Informationsblatt zum Verwendungsnachweis
- Fördergrundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe inklusive Krankheitsverzeichnis
Förderung durch den Freistaat Bayern
Auch der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. Bis zu 400 Euro können Gruppen aus den Bereichen Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung erhalten. Der Antrag sowie die Förderrichtlinien können über das Zentrum Bayern Familie und Soziales herunter geladen werden.
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-menschen/selbsthilfegruppen/index.php