Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen

Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen

Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können gem. §20h SGB V bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag auf Förderung stellen. Dieser Antrag ist jährlich bis zum 15. Februar über den „Runden Tisch Oberpfalz“, angesiedelt bei Kiss Regensburg ,einzureichen. Der Verwendungsnachweis für das Vorjahr ist ebenfalls zu diesem Stichtag abzugeben.

Im Jahresverlauf neu gegründete Gruppen können ihren Erstantrag zudem bis zum 31.10.2018 stellen.

Zum Förderverfahren berät Sie die Geschäftsstelle des Runden Tisches Oberpfalz.

KISS Regensburg
Haus der Parität
Landshuter Str. 19
93047 Regensburg

Michaela Rinkl, Tel: 0941 7599 388 – 611
E-Mail Michaela.rinkl(at)paritaet-bayern.de

Downloads zur Förderung durch die Krankenkassen:

Informationen zur Förderung durch die Krankenkassen


Förderung durch den Freistaat Bayern

Auch der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. Bis zu 400 Euro können Gruppen aus den Bereichen Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung erhalten.  Der Antrag sowie die Förderrichtlinien können über das Zentrum Bayern Familie und Soziales herunter geladen werden.

https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-menschen/selbsthilfegruppen/index.php