Bei dieser großen Fortbildungs- und Netzwerkveranstaltung, organisiert von den beiden Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach, wurden den Fachkräften der verschiedenen Berufsgruppen, die mit Schwangeren und Kleinkindern arbeiten, fachliche Impulse vermittelt und die Vernetzung gefördert. Diesmal ging es um das ernste Thema Kinderschutz.
Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister Martin J. Preuß und Susanne Augustin, als neue Leiterin des Referates für Jugend Senioren und Soziales, erklärte die Referentin Claudia Poh (Diplom-Pädagogin, Kinderschutzfachkraft und Sachgebietsleiterin der allgemeinen Sozialen Dienste des Jugendamtes der Stadt Amberg) die Rolle der „Insofern erfahrenen Fachkraft“, mit der Einrichtungen gemeinsam in anonymisierter Form reflektieren können, ob Anzeichen, die man wahrnimmt und die einem Sorgen bereiten, bereits ein Einschalten des Jugendamtes erfordern, ob man eigene Maßnahmen einleiten kann oder ob sich die Sorgen eventuell im Nachhinein als unbegründet erweisen.
Claudia Poh führte zudem aus, wie man im Jugendamt mit einer Meldung zu einer Kindeswohlgefährdung umgeht. Hauptaugenmerk liegt hier darauf, dass es dem Kind gut gehen soll. Es geht in der Regel nicht darum Schuldige zu finden, sondern einen möglichst guten Weg für das Kind zu finden. Nach Möglichkeit werden die Eltern dabei unterstützt diesen Weg mit ihrem Kind gemeinsam zu gehen.
Anschließend berichtete Dr. Sabine Beer (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderschutzmedizinerin und Leiterin der Kinderschutzgruppe in der Klinik für Kinder und Jugendliche am Klinikum St. Marien) über die Kinderschutzgruppe am Klinikum. Dieses multiprofessionelle Gremium kommt regelmäßig zusammen und wird bei unklaren Fällen und Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung, die leider auch im Klinikum St. Marien immer wieder auftreten, hinzugeschalten. Hier ist das Fachwissen gebündelt. Es erfolgen Beratung, Dokumentation und bei Bedarf eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Stellen wie Jugendamt, Polizei oder Gericht. Im Verlauf muss auch ausgeschlossen werden, ob etwa seltene Erkrankungen für Symptome verantwortlich sein könnten, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
(grt)