„Bitte machen Sie sich im Vorfeld mit dem Sachverhalt vertraut und beteiligen Sie sich an der Abstimmung“, appelliert Bürgermeister Martin J. Preuß bei dieser Gelegenheit an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Teilnahme an dem Entscheid berechtigt sind. Um einen Überblick über das seit 2019 laufende Verfahren zu bekommen, stellt die Stadt Amberg die Historie und die im Ratsinformationssystem stets aktuell hinterlegten Beschlussunterlagen kompakt als Anlage zur Wahlbenachrichtigung zur Verfügung.
Die Informationen können darüber hinaus aber auch inklusive der Entwürfe von ersten Plänen, Ansichten und weiteren Details unter www.amberg.de/buergerentscheid gebündelt im Internet eingesehen werden. Auch ein Musterstimmzettel zur eigenen Vorbereitung sowie Informationen zu den Gültigkeitsvoraussetzung eines Bürgerentscheids und die Erläuterung von Rechtsfolgen können in der Anlage zur Wahlbenachrichtigung und auf der städtischen Website nachgelesen werden.
„Im Rahmen des Bürgerentscheids können die Ambergerinnen und Amberger im Kern darüber abstimmen, ob das laufende Bebauungsplanaufstellungsverfahren ‚Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg‘ weitergeführt oder beendet werden soll“, erläutert Wahlleiter Dr. Bernhard Mitko, Rechtsreferent und berufsmäßiger Stadtrat der Stadt Amberg. Auch wenn dabei Briefwahl natürlich möglich sei, sollten die Bürgerinnen und Bürger dazu am besten persönlich das auf der Benachrichtigung angegebene Wahllokal aufsuchen.
„Diese Form, sein Stimmrecht auszuüben, bietet für die Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile“, betont der stellvertretende Wahlleiter und Leiter des städtischen Einwohneramtes Martin Schafbauer. Nicht nur, dass man am Wahltag selbst und damit bestens informiert seine Stimme abgeben könne und das Wahlgeheimnis zuverlässig sichergestellt sei. Dank kurzer Wege und der Tatsache, dass Papiermüll vermieden wird, handle man dadurch auch umweltbewusst. Hinzu komme, dass Druck- und Portokosten vermieden werden, kein Postwegrisiko bestehe und auch kaum die Gefahr, dass der Stimmzettel ungültig ist. Aufgrund barrierefreier Zugänge und eines Hygienekonzepts gebe es auch keinen weiteren Grund, nicht ins Wahllokal zu kommen, so Schafbauer abschließend.
(su)