Wahlbenachrichtigungen werden versendet

Eingang zum neuen Briefwahlbüro in der ehemaligen Sparkassen-Schalterhalle in der Herrnstraße. Foto © Martin Schafbauer

In Amberg wurde zum festgelegten Stichtag 28. April 2024 das Wählerverzeichnis für die Europawahl angelegt. Damit stehen erstmals 32.359 Personen namentlich fest, die bei der Europawahl am 9. Juni 2024 stimmberechtigt sind. Alle wahlberechtigten Personen werden bis 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Es wird gebeten, in dieser Zeit den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z.B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten, usw.) verloren geht.

Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, in welchem Stimmbezirk gewählt werden darf. Außerdem ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Briefwahl ganz bequem beantragt werden kann. Ein Antrag ist online, schriftlich oder persönlich erstmals im Briefwahlbüro, das in den Räumen der ehemaligen Sparkasse in der Herrnstraße eingerichtet wurde, möglich. Bei persönlicher Beantragung können auch schon vor Ort in einer Wahlkabine die Stimmzettel der Briefwahlunterlagen ausgefüllt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich das Antragsformular für einen schriftlichen Briefwahlantrag.

„Auch wenn die Briefwahl voraussetzungsfrei möglich ist, sollten die Bürgerinnen und Bürger für die Wahl am besten persönlich das auf der Benachrichtigung angegebene Wahllokal aufsuchen. Diese Ur-Form, sein Stimmrecht auszuüben, bietet für die Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile“, betont der Leiter des städtischen Wahlamtes Martin Schafbauer. Nicht nur, dass man am Wahltag selbst und damit bestens informiert seine Stimmen abgeben könne und das Wahlgeheimnis zuverlässig sichergestellt sei. Dank kurzer Wege und der Tatsache, dass Papiermüll vermieden wird, handle man dadurch auch umweltbewusst. Hinzu komme, dass Druck- und Portokosten vermieden werden, kein Postwegrisiko bestehe und auch kaum die Gefahr, dass die Stimmzettel aus formalen Gründen ungültig werden. Viele Wahllokale seien bewusst wohnortnah, meist barrierefrei oder zumindest barrierearm erreichbar, so Schafbauer abschließend.

(grt)