Stadtheimatpflege
Eine der vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Wohle der Stadt Amberg.
Heimatpflege ist in Bayern gesetzlich verankert:
Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz §12 heißt es:
„Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“
Stadtheimatpfleger nennen sich die Heimatpfleger einer kreisfreien Stadt. Landkreise betreut ein Kreisheimatpfleger, kleinere Orte werden von einem Ortsheimatpfleger betreut. Alle arbeiten ehrenamtlich im Gegensatz zum hauptberuflichen Bezirksheimatpfleger.
Zum Ehrenamt des Stadtheimatpflegers wird man amtlich bestellt. Der Stadtrat muss zustimmen. In Amberg erhalten Stadtheimatpfleger neben einer Urkunde eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Was tut eine Stadtheimatpflegerin?
Die Aufgaben der Heimatpflege sind in der gemeinsamen Bekanntmachung des bayerischen Kultus- und Innenministeriums von 1981 niedergelegt. Für mich bedeutet dies:
Teilnahme am „Sprechtag der Denkmalpflege“.
Als Heimatpflegerin nehme ich am Sprechtag teil. Der Sprechtag ist ein regelmäßiger Termin -etwa alle vier Wochen- bei dem der Gebietsreferent des Landesamtes für Denkmalpflege vor Ort ist. In Gesprächsrunden und auch vor Ort an den Baustellen werden die Bauvorhaben im Denkmal begleitet, Finanzierungen besprochen, Details, wie Fenster und Türlösungen angesehen und beraten, wie das Denkmal auch bei Umbauten und Umnutzungen bestmöglichst erhalten werden kann.
Für mich ist dieser „Sprechtag der Denkmalpflege“ immer interessant, da er Einblicke in Ambergs Keller und Dachstühle gewährt und die detaillierten Arbeiten an den Denkmälern hautnah erlebbar macht.
„Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes; ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Nach dieser Bestimmung sind die Heimatpfleger bei einer großen Zahl von Fällen im Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und auch der Baugesetze zu beteiligen.“ (Bekanntmachung des bayerischen Kultus- und Innenministeriums, 1981)
Beratendes Mitglied des Bauausschusses
und Stellungnahmen bei „Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange“
Als Stadtheimatpflegerin nehme ich beratend an den Bauausschusssitzungen teil und kann mich zu Themen, die die Denkmäler der Stadt betreffen, äußern. Hierfür müssen die relevanten Tagesordnungspunkte vorbereitet werden. Gibt es Vorhaben, die nicht im Einklang mit der Stadtheimatpflege stehen? Dann werden Pläne gesichtet, alte Unterlagen gelesen und schließlich im Bauausschuss die Bedenken vorgebracht.
Bei allen Bauvorhaben, die eine Beteiligung der Fachstellen vorschreiben, muss die Stadtheimatpflege eine Stellungnahme abgeben.
„Die örtliche Planung ist Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Sie stellen nach dem Bundesbaugesetz … Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) auf, in denen die Entwicklung des Gemeindegebiets, seine bauliche und sonstige Nutzung vorbereitet und geleitet werden. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen u.a. die erhaltenswerten Ortsteile, Bauten, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds. Auch bei der Behandlung einzelner Bauvorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren dürfen die Forderungen der Heimatpflege nicht unbeachtet bleiben…. Als Träger öffentlicher Belange soll auch der Heimatpfleger gehört werden, damit er die von ihm zu vertretenden Interessen zur Geltung bringen kann.“ (Bekanntmachung des bayerischen Kultus- und Innenministeriums, 1981)
Straßenbenennungen
Wird eine neue Straße gebaut, erhalte ich eine Anfrage vom Bauamt mit der Bitte um Vorschläge, wie sie benannt werden soll.
„Bei der Neu- oder Umbenennung von Straßen (Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes) wird der Heimatpfleger Gelegenheit finden, auf eine richtige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende Wahl der Straßennamen Einfluss zu gewinnen.“ (Bekanntmachung des Innen- und Kultusministeriums , 1981)
Veröffentlichungen, Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit
Der Tag des offenen Denkmals (immer 2. Sonntag im September) bietet die Chance ein großes Publikum zu erreichen. Von der Ideensammlung bis zur Führung bin ich meist dabei.
Auch Stadtrundgänge und Vorträge (meist über die VHS angeboten) stoßen auf großes Interesse, ebenso Artikel in der örtlichen Presse.
Der Stadtführer „Das Gelbe vom Ei“ zeigt die Geschichte und die Schönheit unserer Stadt, ist allerdings schon 2011 erschienen.
„Die Vertiefung des Verständnisses der Bevölkerung für die notwendige Erhaltung unserer kulturellen Vergangenheit hängt nicht zuletzt von der Öffentlichkeitsarbeit ab, die der Heimatpfleger …., betreibt.“ (Bekanntmachung des bayerischen Kultus- und Innenministeriums, 1981)
Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen
Die Zusammenarbeit mit dem Bauamt, dem Kulturamt, dem Stadtarchiv, dem Stadtmuseum, der Volkshochschule, dem Tourismusbüro und Vertretern der Kirchen ist für mich zur Vorbereitung der Aufgaben unabdingbar.
Die Stadtheimatpflege ist dazu noch am „Runder Tisch Tourismus“ beteiligt.
Die Stadtheimatpflegerin ist auch Beiratsmitglied des Stadtmarketings.
Dazu arbeite ich in verschiedenen kulturellen Vereinen mit:
- Beirat im Michael Mathias Prechtl Verein,
- Mitglied des Luftmusem e.V.,
- Mitglied bei den Freunden des Stadttheaters Amberg.
Spannend ist auch die Arbeit in verschiedenen Jurys, wie zum Beispiel für den Denkmalpreis des Bezirks Oberpfalz.
„Für den Erfolg der Tätigkeit des Heimatpflegers ist es wichtig, mit vielen Dienststellen, Organisationen und Personen enge Verbindung zu halten.“ (Bekanntmachung des Innen- und Kultusministeriums 1981)
Die Arbeit als Stadtheimatpflegerin ist zwar in einigen Punkten festgelegt, kann aber je nach Interessenschwerpunkt und Zeitaufwand frei gestaltet werden.
Grundsatz für alles Tun ist: „Heimatpflege will erhalten und gestalten“
Gerade das „und“ ist mir wichtig, denn:
Ein Denkmal nur zu erhalten, bringt nichts.
Alles einer neuen Nutzung zu opfern, aber auch nicht.
Dieser Spagat ist ständig zu leisten.
Für das Bauen in der Altstadt gibt es Vorschriften. Sie sind in der Baugestaltungssatzung niedergelegt.
Aktuell wird die Baugestaltungssatzung überarbeitet. Nötig ist dies, da sich die Einstellung zu Photovoltaik in der Altstadt gewandelt hat. Auf Antrag der CSU Fraktion sollen auch weitere Satzungsvorgaben geprüft werden. Auch nach der Überarbeitung wird es eine Baugestaltungssatzung geben.
Was bewirkt die Baugestaltungssatzung?
Die Baugestaltungssatzung der Stadt Amberg regelt in 16 Paragraphen die äußere Gestaltung von Gebäuden innerhalb der Altstadt. Es werden Aussagen zu Wänden, Dächern, Fenstern und Türen gemacht, aber auch zu Sonnenschutz und Balkonen. Ziel ist, das historische Stadtbild ungestört zu erhalten.
Für wen gilt die Baugestaltungssatzung?
Die Baugestaltungssatzung gilt nicht nur für Denkmäler, sondern für jedes Haus in der Altstadt, da die gesamte Altstadt (= das Ei = die von der Stadtmauer umgebene Stadt) Ensembleschutz genießt.
Seit wann gibt es eine Baugestaltungssatzung?
Amberg hatte bereits im Jahre 1976 eine solche Satzung. Sie wurde jedoch mit der Mehrheit des Stadtrates 1996 außer Kraft gesetzt. Erst 2002 gelang es wieder eine Baugestaltungssatzung für die Stadt zu etablieren. Diese, seit 3. Mai 2002 gültige Fassung, gilt bis heute verbindlich für alle Bauvorhaben in der Altstadt.
Warum brauchen wir eine Baugestaltungssatzung?
Viele Bausünden aus den Jahren 1996-2002, in denen die Baugestaltungsatzung außer Kraft war, bereiten bis heute Schwierigkeiten, da sie von den Nachbarn bei Bauvorhaben und Sanierungen häufig als Vergleichsbeispiele angeführt werden.
Um den Charakter der Altstadt mit ihren vielen historischen Gebäuden, Wegebeziehungen und Platzanordnungen zu erhalten, braucht es diese Regelungen. Denn: Der Wert der Altstadt von Amberg liegt nicht so sehr im einzelnen wertvollen Denkmal, sondern in der Gesamtheit eines historisch gewachsenen Stadtbildes.
Problematik der Baugestaltungssatzung
Einheitliche Vorgaben für alle Häuser der Altstadt zu treffen ist schwierig, da die Häuser aus den unterschiedlichsten Bauepochen stammen. Ein im Grundsatz spätmittelalterliches Haus gehorcht anderen Vorgaben als eines, das im 19. Jahrhundert entstanden ist. Verträgt ein Haus gewisse Freiheiten, so kann dies nicht automatisch auf die Nachbarbebauung übertragen werden. Dies ist keine Willkür, sondern historisches Gespür.
Mit dem Fassadenprogramm erhalten Eigentümer von Gebäuden der Altstadt eine Förderung bei Sanierungsarbeiten. Es ist ein kommunales Förderprogramm der Stadt Amberg.
Wie der Name „Fassadenprogramm“ bereits aussagt, geht es um die Außenhülle eines Gebäudes.
Nur ein neuer Anstrich allerdings genügt nicht, um die Förderung zu erhalten. Es sollten zum Beispiel störende Zubauten entfernt werden oder alte Fenster- und Türöffnungen wiederhergestellt werden. Ebenso zählt dazu der Einbau stimmiger Fenster oder Haustüren.
Das Programm gibt es seit April 2014. Bisher konnten viele historische Fassaden in der Altstadt wiederhergestellt werden.
Download: Gestaltungsfibel der Stadt Amberg
„Steht mein Haus in der Denkmalliste, ist es ein Denkmal, steh es nicht drin, ist es keines.“ Diese Annahme ist falsch!
Es gibt Häuser, die noch nie genauer untersucht wurden. Steht nun eine Sanierung an und das Haus wird aufgemessen und befundet, kann sich eine Denkmaleigenschaft ergeben. Andererseits gibt es auch Gebäude, die im Laufe der Zeit ihre Denkmaleigenschaft verloren haben, weil das denkmalwürdige (Raumaufteilung, Türen, Fenster, alte Putze, Treppenanlagen etc.) entfernt wurde. So wurden zum Beispiel bei der Sanierung des Bootshauses (insgesamt fünf Einzelhäuser) zwei Gebäude als Denkmal nachgetragen und eines ausgetragen.
Die Denkmalliste ist also eine nachrichtliche Liste, das heißt: das, was wir wissen steht drin. Die Liste kann jederzeit ergänzt werden. Dazu prüft ein Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege das fragliche Gebäude und verfasst bei Aufnahme einen Listentext.
So ist z. Beispiel das Rathaus in der Denkmalliste mit folgendem Text eingetragen:
D-3-61-000-229 Marktplatz 11. Rathaus, Mehrflügelanlage um zwei Innenhöfe, südwestlich Saalbau, zweigeschossiger und giebelständiger Satteldachbau, im Kern wohl 13. Jh., aufgestockt im 14. Jh., Erweiterung nach Osten im 15. Jh. und 1572/73 durch Hans Fuchs, mit Maßwerkaltane von 1552 und neugotischem Wendelstein von 1880; nordwestlich dreigeschossiger Walmdachbau mit gebändertem Erdgeschoss und profilierten Öffnungen, 20. Jh., im Kern älter, nordöstlich dreigeschossiger und gegliederter Walmdachbau mit Eckturm, profilierte Rahmungen und Zwerchhaus, bez. 1910; östlich dreigeschossiger und gegliederter Walmdachbau mit polygonalem Kopfbau, Fußwalm und Natursteinrahmungen, 1920-24; mit Ausstattung.
„D“ steht für Denkmal, die Nummer am Anfang bezeichnet mit -3- die Oberpfalz und mit -61- Amberg, am Ende lesen wir die Denkmalnummer. Die Denkmalnummer wird nach dem Zeitpunkt der Überprüfung ausgegeben. Das Rathaus ist also das 229te Denkmal in der oberpfälzischen Stadt Amberg.
In der Denkmalliste sind für Amberg 340 Einzeldenkmäler verzeichnet. (Stand: Februar 2026) Das sind für eine Stadt unserer Größe sehr viele. Weiden weist 167 Denkmäler auf, also weniger als die Hälfte.
Link für die Denkmallisten: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/liste.html
Link für die Denkmalliste Amberg: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/liste.html?gem=361_lk
Seit wann gibt es eine Denkmalliste?
Die Denkmalliste gibt es seit 1972.
Als nach dem Krieg immer mehr bestehende Gebäude abgebrochen wurden, entstand - langsam - ein Bewusstsein für das bauliche Erbe in den Städten.
„Ambergs Stadtbild ist ein Denkmal von überlokaler Bedeutung. Die Originalität darf nicht durch Hochbauten leiden, die einfach nicht in das Amberger Bild passen.“ mahnte schon 1961 Stadtbaurat Meuser zur Altstadtsanierung. Daher beauftragte er den Historischen Verein eine Liste anzufertigen, die die „schutzwürdigen Amberger Gebäude“ verzeichnete. 88 waren es.
1970 begann das Landesamt für Denkmalpflege eine Dokumentation der wichtigen Gebäude der Altstadt zu erstellen. Zwei Jahre später war die Arbeit beendet und die knapp 1000 Grundstücke der Stadt bewertet. Dabei waren zwei Drittel der Gebäude erhaltenswert, unbedingt erhaltenswert, von außerordentlicher Bedeutung oder von städtebaulichem Wert oder für die Platzgestaltung wichtig.
Wegen dieses hohen Anteils wurde die gesamte Altstadt von Amberg unter „Ensembleschutz“ gestellt. Nur ein Drittel der Häuser, darunter befanden sich auch Neubauten aus den letzten Jahren wurden als „ohne Bedeutung“ eingestuft.
Aus dieser Dokumentation entstand die Denkmalliste, die heute 340 Einzeldenkmäler verzeichnet.
Was ist eigentlich ein Denkmal?
Ein Denkmal muss weder besonders alt noch besonders prachtvoll sein!
Im Denkmalschutzgesetz in Artikel 1 werden Denkmäler definiert als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“.
Daher sind nicht nur unsere eindrucksvollen Kirchen, die prächtigen Gebäude der Hofhaltung wie das Schloss, das Zeughaus, die Regierungskanzlei und das Wagenhaus oder die mächtigen steinernen Häuser am Marktplatz Denkmäler, sondern auch viele einfache Ackerbürgerhäuser, die heute noch zeigen können, wie früher gelebt wurde. Manchmal ist es die Art, wie ein Dachstuhl konstruiert ist, von der es nicht mehr viele gibt, oder alte Putze haben sich an den Wänden bewahrt. Auch der Zusammenhang von Haupt- und Nebengebäuden kann das Leben vergangener Zeiten dokumentieren oder die besondere Konstruktion von Fenstern ist interessant und selten geworden. Bei den Baubegehungen, die wir (BLfD und Untere Denkmalschutzbehörde mit der Stadtheimatpflege) monatlich in den Denkmälerbaustellen machen, ist es immer wieder faszinierend inmitten völlig ramponierter Häuser vor stuckierten Muschelnischen, fein profilierten Gewändestücken oder filigran gearbeiteten Fensterknäufen zu stehen.
In der Denkmalliste stehen natürlich unsere ältesten Schätze, Häuser aus dem 13. Jahrhundert, aber auch noch ganz „junge“, wie ein Bankgebäude aus der Zeit um 1900. Unser jüngstes Denkmal ist die Glaskathedrale von Walther Gropius, die gerade mal 57 Jahre alt ist. (Stand Februar 2026)
Übrigens:
Bayern war auf dem Gebiet des Denkmalschutzes Schlusslicht: bereits 1902 wurde in Hessen ein „Gesetz, den Schutz der Denkmäler betreffend“ verabschiedet. In Bayern gibt es gesetzlichen Denkmalschutz erst seit 1973!
Heute aber gilt das bayerische Denkmalschutzgesetz als eines der strengsten in Deutschland.
In sonst geschlossene Gebäude oder Räume zu kommen oder Führungen zu ausgefallenen Themen zu erleben, diese Gelegenheit besteht am Tag des offenen Denkmals.
Ob das Innere der Amberger Tore erkundet wird oder die galvanischen Figuren auf dem Dreifaltigkeitsfriedhof eingehend betrachtet werden, der Tag des offenen Denkmals gibt immer neue Einblicke in die Amberger Geschichte. Für jeden und kostenlos!
Das Programm stellen das Kulturamt, das Stadtmuseum, das Stadtarchiv, die Untere Denkmalpflege und die Stadtheimatpflege zusammen. Es ist so vielfältig, dass die Besucher einen ganzen Tag in der Stadt verbringen können, um die unterschiedlichen Angebote wahrnehmen zu können.
Der Tag des offenen Denkmals findet alljährlich am zweiten Sonntag im September in ganz Deutschland statt. Koordiniert wird er von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die auch ein Motto für den Tag festlegt.
Dieses Jahr: „NetzWERKE: Denkmale & Infrastruktur“ am 13. September 2026
Einige Führungen der vergangenen Jahre
- Ersetzte Altstadt oder unersetzliche Altstadt. Altstadtzerstörung nach dem Krieg (2025)
- Wer ist das da oben? Betrachtungen zum Maxdenkmal (2024)
- Baracken am Bergsteig (2023/2024)
- Haus der wilden Orgien. Prechtlhaus (2022)
- Straßennamen (2022)
- Anrührende Trauer - aus dem Katalog.
Zu den galvanischen Plastiken auf dem Dreifaltigkeitsfriedhof (2015)
Download
Bei Bauvorhaben im historischen Bestand:
wünsche ich mir einen Dialog zwischen Eigentümern, Architekten, Denkmalpflegern und Stadtplanern von Anfang an. So sind alle eingebunden.
Bei Bauvorhaben im historischen Bestand:
sollte am Beginn eine solide Bauforschung stehen. Das erspart Überraschungen.
Bei Bauvorhaben in Denkmälern:
Sollten denkmalerfahrene Handwerker arbeiten. Mit ihrem Wissen kann die historische Substanz am besten erhalten werden.
Bei Neubauten im Altstadt-Ensemble:
wünsche ich mir einen Gestaltungsbeirat
- Grundsätzlich soll bürgerschaftliches Engagement gefordert und gefördert werden.