Deutsche Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet Rechtsverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitig Rechte und Pflichten.

Wir bieten eine umfassende Beratung in allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit – von Erwerb (z. B. durch § 5 StAG-Erklärung, Adoption oder Geburt) über Behalt (Abstammungsnachweis, Feststellungsverfahren) bis hin zum Verlust (etwa durch freiwilligen Verzicht). Zudem unterstützen wir bei der Beantragung von Staatsangehörigkeitsausweisen (vorbehaltlich Nachweis eines berechtigten Interesses).

Gebühren werden in § 38 StAG geregelt.

Für eine persönliche Beratung können Sie postalisch, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!

Kontakt:

Stadt Amberg
Einwohneramt, Staatsangehörigkeitsbehörde
Herrnstr. 1, 92224 Amberg, 1. Obergeschoss
Tel. 09621/10-9996
E-Mail staatsangehoerigkeit@amberg.de

Einbürgerungen;
Staatsangehörigkeitsrecht
Telefonnr.Zimmernr.
A-Am, B, C09621 10-2182202
An-Az, Q-Z09621 10-2181209
D-L09621 10-2147202
M-P09621 10-2146201

Hinweis: Vorsprachen bei der Stadt Amberg, Staatsangehörigkeitsbehörde, sind nur nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.