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Verfahrenslotsen
Seit dem 01.01.2024 ist der § 10b SGB VIII in Kraft getreten, welcher bei dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine verpflichtende Einrichtung der Stelle eines Verfahrenslotsen oder einer Verfahrenslotsin vorsieht. Bei der Stadt Amberg ist die Stelle durch die Fachkräfte Sandy Petzoldt (Sozialpädagogin M.A.) und Dagmar Dehnert besetzt. Sie sind als Stabsstelle bei der Jugendamtsleitung angesiedelt.
Die Verfahrenslotsen sind der zweite Schritt in dem weitreichenden Reformprozess der Kinder- und Jugendhilfe, der zum Ziel hat, die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen ab dem 01.01.2028 in der Jugendhilfe zu verorten, unabhängig davon, ob der Bedarf aufgrund einer Behinderung vorliegt oder nicht.
Die Verfahrenslotsen haben insbesondere zwei Aufgaben:
- Die Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie deren Eltern, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten zu Fragen zu Eingliederungshilfeleistungen (§ 10b Abs. 1 SGB VIII)
- Die Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in der Zuständigkeit der Jugendhilfe (§ 10b Abs. 2 SGB VIII)
Beratung
Die Verfahrenslotsen beraten Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter 27 Jahre mit einer (drohenden) Behinderung, aber auch deren Eltern oder andere Personensorge- oder Erziehungsberechtigte über Leistungen der Eingliederungshilfe.
Das Angebot reicht von der Information zu möglichen Hilfen, Unterstützung bei der Antragsstellung, Begleitung während der Hilfserbringung bis zur Beratung bei Ablehnungsbescheiden.
Dabei helfen sie bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie fungiert als Vertrauens- und Kontaktperson und kann vor Beginn der Antragstellung bis zur Ablehnung, einem eventuellen Widerspruch oder dem Ende der Hilfegewährung mitwirken. Der Zugang ist dabei jedoch völlig freiwillig und die Lotsin ist nur tätig, sofern und solange die Familie dies auch wünscht. Die Beratung ist vertraulich, es werden keine Informationen an andere Personen oder Einrichtungen ohne das Einverständnis der betroffenen Person übermittelt und kostenlos.
In der Fallarbeit ist die Verfahrenslotsin unabhängig und nicht weisungsgebunden, auch gegenüber der Jugendamtsleitung.
Um die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss noch keine Behinderung diagnostiziert sein, es müssen aber Hilfen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Bei Interesse an einer Beratung wird um Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail gebeten. Beratungstermine können im Büro der Stadt Amberg, als Hausbesuch, in einer Einrichtung, persönlich, telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail stattfinden.
Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Amberg sind unter verfahrenslotsen@amberg.de bzw. unter sandy.petzoldt@amberg.de / dagmar.dehnert@amberg.de oder telefonisch unter 09621/10-2130 bzw. 09621 / 10-2010 erreichbar.
Unterstützung des Jugendamtes
Am 10.06.21 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz als erste Reformstufe zur Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft. Die Einführung der Verfahrenslosten stellt die zweite Reformstufe da und dient zur Vorbereitung der dritten Reformstufe, der abschließenden inklusiven Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe.
Ab dem 01.01.2028 soll gemäß dem Willen des Bundesgesetzgebers die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe bei Minderjährigen in der Kinder- und Jugendhilfe liegen, unabhängig von der Art der Behinderung. Eine endgültige und konkretisierende gesetzliche Regelung dazu steht noch aus.
Die Verfahrenslotsen sollen hierfür den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Stadt und insbesondere das Stadtjugendamt, bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützen. Dies geschieht unter anderem mittels der Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Projekten, sowie der Optimierung bürokratischer Abläufe in den Arbeitsbereichen des Jugendamtes.
Um hier wirksam zu werden, arbeiten die Verfahrenslotsen eng mit der Leitung des Jugendamtes und der Jugendhilfeplanung zusammen.