Der Stadtrat hatte zuvor die Anforderungen des Bürgerrates sowie des Stadtrates in eine entsprechende Wertungsmatrix überführt, die als Basis der öffentlichen Ausschreibung diente. Zu den Ausschreibungsunterlagen zählten unter anderem die Empfehlungen des Bürgerrats und die vom Stadtrat im Mai 2023 beschlossenen Grobkonzepte des Referates für Stadtentwicklung und Bauen, die dem Bürgerrat ebenfalls im Mai 2023 vorgestellt worden sind. Der Ausschreibungstext wurde auf der üblichen Vergabeplattform veröffentlicht.
Die Bewertung der beiden eingereichten Konzepte auf Basis der durch den Stadtrat beschlossenen Projektbeschreibung mit Eignungskriterien und Wertungsmatrix erfolgte in den Punkten „Städtebau“, „Architektur“, „öffentlicher Raum – Freiraum“, „Wohnungskonzept“, „Nutzungskonzept“, „Ökologie und Klimaschutz“ sowie „Erschließungs- und Mobilitätskonzept“. Dabei entfielen 35 Punkte auf die Nutzung, insgesamt 30 Punkte auf die Themen Städtebau, Architektur und Freiraum sowie 15 Punkte auf die Aufgabenstellung Ökologie und Klimaschutz sowie 20 Punkte auf den Bereich Erschließung und Mobilität.
„Die Kunst der Einreicher war es also nicht, losgelöst von den Vorgaben des Bürgerrats neue Vorschläge zu entwickeln, sondern sowohl gute Konzepte als auch darauf aufbauende Entwürfe einzureichen, die möglichst weitgehend den Kriterien der Ausschreibung entsprechen“, unterstreicht OB Michael Cerny. „Ich hatte zuvor Angst, dass wir ausgehend von der aktuellen konjunkturellen Lage keinen Bewerber mehr finden“, so OB Cerny. Umso mehr freue er sich, dass die beiden Amberger Bewerber sich mit ihren unterschiedlichen Ideen beworben und damit ihr Interesse an einer positiven Entwicklung des Areals gezeigt haben.
Das Konzept des Siegers zeigt seine Stärken insbesondere im Bereich der Nutzung und sieht neben einem ausgewogenen Wohnungsmix mit bezahlbarem Wohnraum weitere Aspekte vor, die das Wohnen zusätzlich stärken. Die klaren Vorgaben zum Städtebau werden im Konzept umgesetzt.
Der zweitplatzierte Entwurf punktet vor allem architektonisch, trifft aber zu wesentlichen Merkmalen der Ausschreibung, etwa zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, keine verbindlichen Aussagen. Da er deutlich von der in der Ausschreibung geforderten Orientierung am Urkataster abweicht, erreichte er auch im Bereich Städtebau weniger Punkte.
Der Stadtrat hat den Vergabevorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am Montag, 22.7.2024 angenommen. Er hat sich damit für ein Grundkonzept entschieden, dass es nun in Abstimmung mit dem Bauwerber weiter zu optimieren gilt.
„Wir befinden uns jetzt am Startpunkt der Weiterentwicklung auf Basis des eingereichten Konzeptes der Wohnungsbau und Siedlungswerk Werkvolk eG.“, so Oberbürgermeister Michael Cerny. Diese werde erneut in enger Abstimmung mit dem Stadtrat und unter Einbeziehung des Bürgerrates erfolgen. Ziel der Abstimmung sei aber auch die Erarbeitung eines Kaufvertrages, d.h. dass die Vertragsbestandteile in der Beratung nichtöffentlich erörtert und beschlossen werden müssen.
Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass der in einem lokalen Printmedium wie in einer örtlichen Interessensgruppe geäußerte Vorwurf der nicht öffentlichen Behandlung der Ausschreibung und der Bewertung falsch ist.
Die Grundstücksvergabe ist mit einer Bauverpflichtung verknüpft und unterfällt daher dem förmlichen Vergaberecht. Das zwingend nichtöffentliche Verfahren ergibt sich aus dem eigenen wirtschaftlichen Interesse der Stadt. Beispielsweise ist zwingend die Erschließung der vorab bereits erstellten Tiefgaragenstellplätze im Bereich der Wirtschaftsschule durchzuführen und auch die verbleibenden Flächen des Bürgerspitalareals sind durch die Stadt herzustellen.
„Die Stadtverwaltung hält sich hier an Recht und Gesetz. Die mehrfach formulierte Forderung nach öffentlicher Behandlung und Veröffentlichung während der Vergabe ist aus unserer Sicht ein Aufruf zum Rechtsverstoß“, betont Oberbürgermeister Michael Cerny.
(sh)