Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, in welchem Wahlbezirk gewählt werden darf. Ab Zugang der Wahlbenachrichtigungen kann auch die Briefwahl vorzugsweise mit dem aufgedruckten QR-Code, online unter www.amberg.de/briefwahlantrag oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite beantragt werden.
Da beim Bundeswahlausschuss noch Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten vorliegen, können die Stimmzettel noch nicht gedruckt werden. Daher ist der Versand oder die Abholung der Briefwahlunterlagen erst möglich, wenn die Stimmzettel verfügbar sind. Eingehende Anträge werden gesammelt und die Briefwahlunterlagen ab 10. Februar 2025 zum Versand gegeben. Das Wahlamt bittet in Anerkennung der Situation um Geduld und Verständnis.
(grt)