Die Versteigerung umfasst eine breite Palette von Gegenständen, darunter Fahrräder, E-Scooter, Rollator, Waveboard, Taschen und verschiedene andere Gebrauchsgegenstände. Diese Sachen wurden von ihren rechtmäßigen Besitzern innerhalb der gesetzlichen Frist nicht abgeholt, und die Finder haben auf ihren Eigentumserwerb verzichtet. Diese Berechtigte, sei es die Verlierer oder die Finder, haben noch bis zum 29. September 2023, 12 Uhr, die Möglichkeit, ihre Ansprüche in der Stabstelle Zentrale Dienste, Bürgerinfo, Marktplatz 11, 92224 Amberg, geltend zu machen.
Die Fundsachen können am Tag der Versteigerung ab 8.30 Uhr besichtigt werden. Die Versteigerung selbst beginnt um 9 Uhr und unterliegt folgenden Richtlinien:
- Die Fundsachen werden im Zustand, in dem sie sich befinden, veräußert. Es wird keine Haftung oder Garantie übernommen – der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" gilt.
- Jede Fundsache verfügt über eine eindeutige Registrierungsnummer, die vor der Versteigerung aufgerufen wird.
- Bieter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sein.
- Gebote werden nur in vollen Eurobeträgen akzeptiert.
- Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus.
- Mit Erteilung des Zuschlags geht Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Bieter über.
- Interessenten werden dazu angehalten, die Gegenstände vor der Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr auf mögliche verkehrstechnische Mängel zu überprüfen.
- Umtausch ist ausgeschlossen.
- Fundsachen werden ausschließlich gegen Barzahlung ausgehändigt, und als Zahlungsmittel werden nur Euro akzeptiert.
- Die erworbenen Gegenstände müssen nach Abschluss der Versteigerung sofort vom Veranstaltungsort entfernt werden. Eine Lagerung ist nicht gestattet und gegen Gebühr nicht möglich.
(grt)