Stellungnahme der Stadt Amberg zum Bericht der Amberger Zeitung vom 29.8.2024

Das Bürgerspitalareal in der Amberger Innenstadt. Foto/Copyright: Michael Golinski, Stadt Amberg

Am Donnerstag, den 29. August 2024 erschien in der Printausgabe der Amberger Zeitung auf S. 11 der Artikel „Wenig seriöses Manöver: IG Menschengerechte Stadt reagiert auf Debatte im Ferienausschuss" des Redakteurs Wolfgang Ruppert.

Die Stadt Amberg bezieht hierzu wie folgt Stellung:

Mit Beschluss vom 26.07.2021 hatte der Stadtrat der Stadt Amberg das Bürgerbegehren „Keine Brutalarchitektur in der historischen Altstadt“ einstimmig zugelassen. Die Initiatoren wandten sich damit gegen die Weiterführung des laufenden Bebauungsplanverfahrens Amberg 155 „Bürgerspitalareal II“ mit der Zielsetzung eines neuen Verfahrens „mit Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von für Denkmal- und Klimaschutz ausgewiesenen Stadtplanern“. Die Abstimmung fand am 26.09.2021 statt, wobei die notwendige Mehrheit erreicht werden konnte.

Zeitlicher Rückblick und Installation eines Bürgerrats

Der Stadtrat der Stadt Amberg hat sich im Anschluss in seiner Sitzung vom 20.12.2021 dafür entschieden, einen neuen Weg der Bürgerbeteiligung zu beschreiten und einen Bürgerrat für die Weiterentwicklung des Bürgerspitalareals initiiert. Per Losverfahren wurden 40 Amberger und Ambergerinnen als Bürgerrats-Mitglieder ausgewählt. Diese wurden von einem Beirat aus Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen (unter anderem der IG Menschengerechte Stadt) unterstützt. Beraten wurden die Bürgerrat-Mitglieder außerdem durch Experten aus der Stadtverwaltung sowie externe Experten aus den Bereichen städtebaulicher Denkmalschutz sowie nachhaltiges Bauen und Klimaschutz. Eine Agentur für Bürgerdialog und Konfliktklärung hatte durch den Prozess geführt.

Berücksichtigung der Empfehlungen des Bürgerrats

Nach mehreren Informationsveranstaltungen und Workshops zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2022 hat der Bürgerrat Empfehlungen insbesondere zu den Themen Bebauung, Freiflächen, Parken und Mobilität sowie Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit entwickelt, die dem Bauausschuss der Stadt Amberg in seiner Sitzung vom 30.11.2022 durch Mitglieder des Bürgerrates vorgestellt und übergeben worden sind. Im Anschluss daran wurden die Empfehlungen des Bürgerrates auf der Beteiligungsplattform der Stadt Amberg veröffentlicht und allen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegeben, eigene Ideen und Impulse einzubringen.

Einstimmige Befürwortung durch den Stadtrat und Weiterentwicklung zweier Konzepte

In seiner Sitzung vom 30.01.2023 hat der Stadtrat der Stadt Amberg die Empfehlungen des Bürgerrates behandelt und einstimmig befürwortet. Das Referat für Stadtentwicklung und Bauen wurde damit beauftragt, aufbauend auf den Empfehlungen und bereits bestehender Vorgaben beispielsweise nach dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Konzeptentwürfe im Sinne von Machbarkeitsstudien zu erstellen. Die Grobkonzepte wurden dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 08.05.2023 vorgestellt und zwei Entwürfe zur Weiterentwicklung beschlossen. Diese wurden den Mitgliedern des Bürgerrates und des Beirates am 24.05.2023 im Referat für Stadtentwicklung und Bauen vorgestellt. Die Teilnehmer sahen die entwickelten Empfehlungen in den Entwürfen als berücksichtigt an.

Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil aufgrund des formalen Vergaberechts

Die Verwaltung hat aufbauend auf den genannten Konzepten und den Empfehlungen des Bürgerrates einen umfassenden Projektsteckbrief mit den definierten Zielen und einer entsprechenden Wertungsmatrix erarbeitet, die der Stadtrat der Stadt Amberg in seiner Sitzung vom 05.02.2024 beschlossen hat. Die Vorberatung erfolgte in der nicht öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 24.01.2024. Die Verwaltung hat dem Stadtrat der Stadt Amberg empfohlen für den Verkauf des Grundstücks eine Konzeptvergabe zum Festpreis durchzuführen. Der Kaufpreis sollte kein Auswahlkriterium sein, sondern allein das Konzept zur Umsetzung der nutzerischen und städtebaulichen Ziele. Die Beschlussfassung erfolgte im nicht öffentlichen Teil, da vorliegend das formale Vergaberecht greift.

Dies ist der Fall, wenn Grundstücke nach der Qualität von Konzepten vergeben werden und damit die Verpflichtung zur Durchführung einer Baumaßnahme verbunden ist. In diesen Fällen dürfen Grundstücke nicht vergaberechtsfrei veräußert werden, es besteht eine Vergabepflicht.

Neben den städtebaulichen Interessen und dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, wollte die Stadt Amberg den bestehenden Baukörper ihrer geplanten städtischen Tiefgarage im Bereich der Wirtschaftsschule nutzbar machen. Die Stadt Amberg veräußert also nicht nur ein Grundstück und erhält als Gegenleistung den Kaufpreis, sondern beschafft sich damit zugleich eine Bauleistung, nämlich die Fertigstellung Ihrer Tiefgarage.

Bauverpflichtung zur Erschließung und Fertigstellung der städtischen Tiefgarage

Aus dem Ausschreibungstext ergibt sich klar, dass der Bieter, der den Zuschlag erhält, den bereits bestehenden Baukörper der geplanten städtischen Tiefgarage im Bereich der Wirtschaftsschule anbinden und erschließen sowie als Tiefgarage ausbauen bzw. technisch ausstatten muss. Eine entsprechende Erklärung zur Übernahme dieser Bauverpflichtung musste im Verfahren abgegeben werden. Ebenso musste erklärt werden, dass die Verpflichtung zur Erschließung und Fertigstellung der städtischen Tiefgarage durch Sicherheitsleistungen abgesichert werden wird. Wurde auch nur eine dieser Erklärungen nicht vorgelegt, war das Angebot auszuschließen und das eingereichte Konzept nicht zu bewerten.

Die Tiefgarage im Bereich der Wirtschaftsschule wurde bereits im Zusammenhang mit der Generalsanierung und Erweiterung der Wirtschaftsschule vorgesehen. Nachdem sich im Umfeld weitere Entwicklungsmöglichkeiten ergaben, wurde die Fertigstellung mitsamt Erschließung ausgesetzt, um gegebenenfalls Synergien mit den baulichen Maßnahmen und notwendigen Stellplatzbedarfen im Quartier erzielen zu können. Die Aktivierung der Tiefgarage für ca. 30 Stellplätze für das umliegende Quartier ist Beschlusslage und wird auch in den Empfehlungen des Bürgerrates vorgesehen. Eine Abkopplung von der weiteren Entwicklung des Bürgerspitalareals und eigenständige Lösung ist aus Sicht der Stadt Amberg sowohl für die Investition im Areal als auch baulich und wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Unterstützung durch die Regierung der Oberpfalz

Nach einer Eingabe bei der Regierung der Oberpfalz vom 05.03.2024 nahm diese mit Schreiben vom 26.04.2024 erstmalig zur nichtöffentlichen Behandlung des Projektsteckbriefes in der Sitzung des Bauausschusses vom 24.01.2024 Stellung. Hierin heißt es auszugsweise: „Berechtigte Ansprüche Einzelner, hier der Teilnehmer am Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahren, rechtfertigten hier den Ausschluss der Öffentlichkeit“. Dabei wird unter anderem auf den Vergaberechtsgrundsatz des Wettbewerbes abgestellt, der auf einen größtmöglichen und unbeeinflussten Wettbewerb abzielt.

Nach der Beantwortung wandte sich der Petent mit Schreiben vom 26.05.2024 erneut an die Regierung der Oberpfalz. Unter Verweis auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 14.11.2019 wurde angezweifelt, dass vorliegend das formale Vergaberecht Anwendung finde, weshalb die Herstellung der Öffentlichkeit und ggf. die Mitwirkung eines Bürgerrates bei der Vorbereitung des Inhalts der Konzeptausschreibung nicht gegen Vergaberechtsgrundsätze verstoße.

Korrekte Anwendung des formalen Vergaberechts

Die Regierung der Oberpfalz kam in der Antwort vom 14.08.2024 erneut zu dem Ergebnis: „Der Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung des Bauausschusses am 24.01.2024 durfte daher erfolgen (Art. 52 Absatz 2 Satz 1 GO) und ist rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.“ Weiter heißt es: „Wie die Stadt überzeugend darlegt, sind die Voraussetzungen für einen öffentlichen Bauauftrag vorliegend erfüllt, das formale Vergaberecht war demnach anzuwenden.“

Für das Grundstück wurde indessen in der Zeit vom 05.04.2024 bis zum 27.06.2024 eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

Mitwirkung des Bürgerrates an der Konzeptausschreibung und weitere Einbeziehung

Die Empfehlungen des Bürgerrates und die von den Mitgliedern des Bürgerrates und Beirates gebilligten Grobkonzepte des Referates für Stadtentwicklung und Bauen waren Teil der Ausschreibungsunterlagen. Eine Mitwirkung des Bürgerrates an der Konzeptausschreibung ist damit in dem Sinne gegeben, dass ihre Inhalte unmittelbar in die Inhalte der Ausschreibung eingeflossen sind. Eine weitere Einbeziehung der Mitglieder des Bürgerrates ist nach den deutlichen Ausführungen des Oberbürgermeisters Michael Cerny und den Mitgliedern des Ferienausschusses im weiteren Prozess vorgesehen.

Transparente Vorgehensweise und weiterer Einbezug der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Die Stadt Amberg hält sich damit an die rechtlichen Vorgaben und agiert transparent. Die Untere Denkmalschutzbehörde wurde im Übrigen während des laufenden Prozesses um die Weiterentwicklung des Bürgerspitalareals erst zum Oktober 2023 neu besetzt. Aufgrund der umfassenden Historie des Prozesses, der Vorarbeiten im Bürgerrat und der entwickelten Grobkonzepte erfolgte die beratende Teilnahme auf eigenen Wunsch.

Die Entwürfe des Referates für Stadtentwicklung und Bauen wurden dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bereits vor Erarbeitung des Projektsteckbriefs zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme floss in den Ausschreibungstext ein. Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege werden auch im weiteren Verfahren eingebunden.

(sh)