Stadt versendet neue Grundsteuerbescheide

Ab dem 1. Januar 2025 wird die bundesweite Grundsteuerreform wirksam. Die Stadt Amberg beginnt daher in den kommenden Wochen mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 7. Oktober 2024 wurden die neuen Grundsteuerhebesätze so festgelegt, dass die Gesamteinnahmen der Stadt Amberg konstant bleiben. Diese sogenannte Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass alle Grundstückseigentümer gleichbleibende Beträge zahlen. Aufgrund der geänderten Bewertungsmethoden kommt es zu teils deutlichen Verschiebungen. Während einige Eigentümer entlastet werden, müssen andere mit höheren Zahlungen rechnen.

Nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz erfolgt die Bewertung für Bau-, Wohn- und Gewerbegrundstücke künftig anhand der Grundstücks- und Gebäudefläche, nicht mehr auf Basis des Grundstückswerts. Der Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt berechnet, dient der Kommune als Basis für die Steuerfestsetzung. Bei starken Abweichungen zur bisherigen Grundsteuer wird empfohlen, die eigenen Angaben sowie die Grundlagenbescheide des Finanzamts zu prüfen.

Die Stadt Amberg hat folgende Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen): unverändert bei 320 %.

Grundsteuer B: von bisher 400 % auf 355 % gesenkt.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Einfamilienhaus mit einem bisherigen Grundsteuermessbetrag von 75 Euro zahlt 2024 eine jährliche Grundsteuer von 300 Euro (75 Euro x 400 %). Ab 2025, bei einem neuen Messbetrag von 85 Euro, beträgt die jährliche Grundsteuer 301,75 Euro (85 Euro x 355 %).

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und Unterstützung finden Bürgerinnen und Bürger unter www.amberg.de/grundsteuer.

(grt)