Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

Symbolbild. Foto © Alehandra13 / Pixabay.de

Das Tiefbauamt der Stadt Amberg weist auf die allgemeine Räum- und Streupflicht hin. Zum Winterdienst verpflichtet sind alle Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage entweder direkt an öffentliche Straßen angrenzen oder über diese erschlossen werden.

Die betreffenden Gehbahnen müssen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Zudem ist bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen. Auftausalz oder ätzende Stoffe dürfen hierbei keinesfalls verwendet werden. Die genannten Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Wo kein Gehweg vorhanden ist, muss für den Fußgängerverkehr eine Gehbahn entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von einem Meter geräumt und gestreut werden. Dies gilt auch dann, wenn Grünstreifen, Straßengräben oder ähnliche Flächen vorhanden sind. Die Schnee- und Eisreste sind so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert wird. Ist dies nicht möglich, ist das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen.

Keinesfalls dürfen Schnee und Eis auf der Fahrbahn abgelagert werden. Fallen größere Mengen davon an, stellt die Stadt Amberg auch in diesem Jahr wieder eine gekennzeichnete Teilfläche auf dem Parkplatz am Hockermühlbad zur Verfügung. Bei der Räumung ist außerdem zu beachten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freigehalten werden. Bei einer Bushaltestelle ist die Länge eines Busses sowie die Verbindungswege zu den Bushaltestellen zu räumen und zu streuen.

Zur Durchführung des Winterdienstes gibt der Betriebshof, am Wendehammer der Heinrich-Hetz-Straße, an nicht gewerbliche Einzelhaushalte kostenlos Streusand in kleinen Mengen ab. Während die Sandentnahme aus den städtischen Streukisten nicht gestattet ist, darf Material aus den Sandkästen der städtischen Kinderspielplätze verwendet werden, da dieses im Frühjahr ohnehin ausgetauscht werden muss.

Weitere Informationen zum Thema stehen auf der Homepage der Stadt Amberg unter https://amberg.de/checklisten unter dem Stichwort „Winterdienst im Stadtgebiet“ zum Download bereit. Das Merkblatt kann zudem bei der Stadt Amberg, Service-Bauen, Steinhofgasse 2, Telefon 10-1432, angefordert werden.

(grt)