Parkregelung für E-Autos ab dem 1.4.

Parken in der Amberger Altstadt. Foto © Thomas Graml, Stadt Amberg

Symbolbild zur Parkflächenmarkierung für Elektromobilität. Foto/Copyright: Pixabay

Ab dem 1. April 2025 wird in Bayern eine neue Parkregelung eingeführt, von der Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen profitieren. Die Bayerische Staatsregierung hat diese Regelung Ende 2024 beschlossen, um Besitzerinnen und Besitzern von E-Autos für eine Dauer von drei Stunden von Parkgebühren zu befreien und so nachhaltige Mobilität zu fördern.

Personen, die ein Elektroauto mit E-Kennzeichen besitzen, können von nun an auf allen kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen in Bayern und somit auch in Amberg bis zu drei Stunden gebührenfrei parken. Die jeweils angeordnete Höchstparkdauer ist aber zu beachten.

Für die Amberger Altstadt gilt somit, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bis zu zwei Stunden lang kostenlos geparkt werden dürfen. Auf den neu geschaffenen Kurzzeitparkplätzen gilt aber die Höchstparkdauer von 30 Minuten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Parkende ein Auto mit E-Kennzeichen besitzt und in seinem Fahrzeug eine Parkscheibe für den Parkzeitraum gut sichtbar auslegt.

Mit der Änderung der Parkgebührenordnung, die am 7. April im Stadtrat beschlossen werden soll verfolgt die Stadt Amberg das Ziel, diese neue Regelung des Freistaats Bayern klarstellend in die eigene Gebührenordnung aufzunehmen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese neue Parkregelung nur für reine Elektrofahrzeuge gilt, die durch ein „E“ im Kennzeichen gekennzeichnet sind. Bei den Hybridfahrzeugen fallen nur die Fahrzeuge unter diese Regelung, die extern mit Strom geladen werden können (Plug In Hybride).

Dr. Bernhard Mitko betont als zuständiger Referent für Recht, Umwelt und Personal hinsichtlich der Einführung und Gültigkeit dieser Regelung ab dem 1. April 2025: „Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist die Nutzung einer Parkscheibe vollkommend ausreichend. Auf die Gebührenbefreiung für E-Autos mit entsprechendem E-Kennzeichen wollen wir am Parkscheinautomaten so bald wie möglich mit einem Aufkleber hinweisen. Wer ein Elektrofahrzeug noch ohne E-Kennzeichen besitzt, sollte sein Kennzeichen bei der für ihn zuständigen Zulassungsstelle ändern lassen.“

Wichtig ist zudem Folgendes: „Für die Amberger Altstadt gilt grundsätzlich weiterhin die durch Verkehrsschilder ausgewiesene Höchstparkdauer von zwei Stunden sowie das Limit von 30 Minuten an den neuen Kurzzeitparkplätzen“, unterstreicht Dr. Bernhard Mitko. Diese Höchstparkdauer gilt  generell für alle Parker, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne E-Kennzeichen unterwegs sind.

(sh)