Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl

Symbolbild Bundestagswahl

Mit Beendigung der Beschwerdeverfahren durch den Bundeswahlausschuss konnte durch den Kreiswahlleiter Dr. Bernhard Mitko der sogenannte Bedingungseintritt des § 26 Abs. 3 Satz 1 Bundeswahlgesetz festgestellt werden.

Damit steht fest, dass die Landeslisten aller Parteien, die im Wahlkreis 231 Amberg einen Kreiswahlvorschlag eingereicht hatten, für die Bundestagswahl zugelassen worden sind. Stellvertretender Kreiswahlleiter Martin Schafbauer freute sich, damit den langersehnten Druck des Stimmzettels freigeben zu können. In den Städten und Gemeinden liegen schon tausendfach Briefwahlanträge vor, die erst mit der Lieferung von Stimmzetteln abschließend bearbeitet werden können.

Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber können der angefügten Bekanntmachung entnommen werden.