Frist zur Berichtigung der Wählerverzeichnisse

Symbolbild. Foto © Martin Schafbauer

Die Stadt Amberg empfiehlt Wahlberechtigten, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, umgehend mit dem Wahlamt zu klären, ob sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Hierzu besteht beim Bürgerbüro, Herrnstraße 1, noch bis zum Freitag, 20.Februar 2026, das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde unter www.amberg.de/wahl veröffentlicht.