Hierzu besteht beim Bürgerbüro, Herrnstraße 1, noch bis zum Freitag, 20.Februar 2026, das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde unter www.amberg.de/wahl veröffentlicht.
Hierzu besteht beim Bürgerbüro, Herrnstraße 1, noch bis zum Freitag, 20.Februar 2026, das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde unter www.amberg.de/wahl veröffentlicht.