FAQ zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet bundesweit schrittweise der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Den Anfang machen die neuen Erstklässler. Ziel ist es, Familien künftig noch besser zu unterstützen und eine verlässliche Betreuung auch außerhalb der Unterrichtszeiten sicherzustellen.

Im Zuge dessen plant die Stadt Amberg auch die Betreuung in den Ferien weiter. Im Rahmen einer Umfrage wird unter den Eltern neuer Erstklässler der Bedarf ermittelt. Dabei handelt es sich zunächst nur um eine Bedarfsabfrage, nicht um eine verbindliche Anmeldung.

Auf der Informationsseite des städtischen Schulamtes informieren FAQs über den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27, wer berechtigt ist, Umfang und Kosten der Betreuung, Anmeldeverfahren sowie Ziele und Organisation – kompakt und verständlich für Eltern.