Alttextilien getrennt vom Restmüll sammeln?

Auf den Alttextiliencontainern im Stadtgebiet ist eine Aufzählung aufgedruckt, was in den Container reindarf und was im Restmüll entsorgt werden muss. Foto © Susanne Uschold

Derzeit gibt es umfangreiche Berichterstattung in Presse und Fernsehen über neue Vorgaben bei der Alttextiliensammlung sowie über die Folgen bei Verstößen. Dies führt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Verwirrung und Fragen. Grundsätzlich ist jede Kommune selbst für ihr Abfallentsorgungskonzept und die Verfolgung von Verstößen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verantwortlich. Daher möchte die Stadt Amberg für ihren Zuständigkeitsbereich wichtige Hintergrundinformationen bereitstellen.

Die Stadt Amberg arbeitet seit über drei Jahrzehnten freiwillig mit den gemeinnützigen Organisationen Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) und Malteser Hilfsdienst (MHD) zusammen, um eine flächendeckende und getrennte Erfassung von Alttextilien und Altschuhen sicherzustellen. Dabei stellt die Stadt BRK und MHD städtische Flächen für die Sammlung zur Verfügung. Die Organisationen platzieren ihre Alttextiliencontainer an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet und an den beiden Wertstoffhöfen.

Für diese Zusammenarbeit werden Vereinbarungen mit den gemeinnützigen Sammlern getroffen, wobei die aktuelle Vereinbarung am 31. März 2025 endet. Der Stadt Amberg entstehen dadurch keine Kosten, die auf Müllgebühren umgelegt werden müssten. Im Gegenteil, die Stadt erhält von BRK und MHD eine geringe Kostenbeteiligung zur Deckung der Aufwendungen für Pacht und Reinigung der Stellflächen.

Derzeit stehen an 38 Standorten insgesamt 53 Alttextiliencontainer von BRK und MHD. Im Jahr 2023 wurden über diese Container 220 Tonnen Alttextilien gesammelt. Auf den Sammelcontainern befindet sich eine detaillierte Liste der Gegenstände, die eingeworfen werden dürfen, wie etwa saubere, noch tragfähige Kleidung.

Durch eine Änderung der rechtlichen Vorgaben sind seit dem 1. Januar 2025 alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Textilienabfälle getrennt vom Restmüll zu erfassen. Der Begriff "Textilienabfälle" umfasst dabei auch nicht mehr tragfähige, zerschlissene oder kaputte Textilien. Aufgrund dieser Neudefinition und des bevorstehenden Vertragsendes mit BRK und MHD prüft die Stadt Amberg derzeit, wie die Alttextiliensammlung zukünftig weiterentwickelt werden kann. Ein akuter Handlungsbedarf wird für die Stadt jedoch nicht gesehen. Dieser liegt vielmehr bei Kommunen, die bisher keine systematische getrennte Erfassung von Alttextilien durchgeführt haben und das Thema gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlern überlassen hatten.

Die Altkleidercontainer an den Amberger Standorten werden seit einiger Zeit nicht mehr so zuverlässig wie früher geleert. Dies liegt an den vollen Lagern aller Marktbeteiligten. Da der Alttextilienmarkt seit Monaten in einer sehr schwierigen Lage ist und selbst für tragfähige Alttextilien die Absatzmärkte zunehmend austrocknen, möchte die Stadt Amberg nicht zur Verschärfung der Situation beitragen. Textilienabfälle, für die es keine Absatzmärkte gibt, landen im ungünstigsten Fall in der Müllverbrennung oder auf Deponien in Drittländern – eine Entwicklung, die aus Sicht der Stadt Amberg abzulehnen ist.

Die Abfallberatung appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, in diesem Jahr auf umfangreiches Aussortieren des Kleiderschranks zu verzichten. Stattdessen könnte eine Zweitverwendung zerschlissener Textilien im eigenen Haushalt oder Garten (z. B. als Putzlappen für Schuhe oder Fahrräder) einen kleinen Beitrag zur Entschärfung der akuten Lage an den Altkleidercontainern leisten.

Langfristig ist es jedoch notwendig, dass die umweltbewusste Mehrheit der Bevölkerung die Hauptursache für die Verschärfung der Alttextilienproblematik – den Fast-Fashion-Trend – kritisch hinterfragt. Es bleibt zu hoffen, dass die Textilproduzenten im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stärker in die Produktverantwortung genommen werden und für die Entsorgung ihrer Abfälle direkt aufkommen müssen. Dies ist beispielsweise bereits für Altbatterien, Verpackungen und Elektrogeräte der Fall.

Die Stadt Amberg wird die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren, sobald feststeht, wie die Erfassung und Verwertung von Textilienabfällen zukünftig organisiert wird. Bis dahin bleibt es beim Status quo, und niemand muss mit zusätzlichen Kontrollen oder Bußgeldern rechnen.

Was ist der Status quo in der Stadt Amberg?

In die Alttextiliencontainer dürfen saubere, tragfähige Kleidung und Wäsche, Mützen, Hüte, Schals, Gürtel, Taschen, Schuhe (immer paarweise gebündelt), Haushaltswäsche, Federbetten, Kissen sowie Plüschtiere eingeworfen werden.

In die Restmülltonne gehören kaputte, schmutzige oder nasse Kleidung, Stoffreste, Gartenauflagen, synthetische Betten und Matratzen sowie Teppiche.

(grt)