Online-Dienste für Ausländerbehörden
Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (DatenschutzGrundverordnung, DSGVO) zur Verfügung gestellt
Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt Online-Dienste für Ausländerbehörden bereit. Die Stadt Amberg verarbeitet Daten von Ihnen, die im Zusammenhang mit der Online-Beantragung ausländerbehördlicher Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhoben werden. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit Vollzug nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
Stadt Amberg
Einwohneramt
Hallplatz 4
92224 Amberg
E-Mail auslaenderamt@amberg.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Stadt Amberg
Datenschutz
Marktplatz 11
92224 Amberg
E-Mail datenschutz@amberg.de
4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Zweck der Datenverarbeitung ist die nutzerorientierte Assistenz bei der Eingabe der erforderlichen Daten für die Beantragung von Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie deren Übermittlung an die zuständige Behörde. v
Die verfügbaren Online-Dienste decken im Einzelnen die folgenden Leistungen ab:
- Für Personen aus Drittstaaten, die nach Deutschland eingereist sind:
- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen,
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen,
- Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungs-erlaubnis),
- Für Staatsangehörige der EU oder des EWR sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige:
- Ausstellung der Daueraufenthaltsbescheinigung,
- Ausstellung der Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte.
Darüber hinaus sind die Zwecke der Datenverarbeitung die Datenschutzkontrolle, die Datensicherung und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungssysteme.
Die Ausländerbehörde erfasst Ihre personenbezogenen Daten, um im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben über Ihr Anliegen entscheiden zu können (z. B. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) sowie für in diesem Zusammenhang stehende Auskünfte, Bescheinigungen, ordnungsrechtliche Anordnungen sowie deren Durchsetzung. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt (Artikel 22 DSGVO).
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage der folgenden Vorschriften verarbeitet:
- Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Absatz 2 und 3 DSGVO,
- § 1 Absatz 1 OZG,
- § 86 AufenthG,
- § 14 VwVfG,
- Kapitel 2, Abschnitt 1, 3, 4 und 6 des AufenthG,
- § 81a AufenthG.
- § 4a Absatz 1, 2 und 6 FreizügG/EU
- § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 und 2 FreizügG/EU
- § 8 Absatz 1 Nummer 3 FreizügG/EU,
- § 11 Absatz 1 FreizügG/EU i. V. m. § 86 AufenthG,
- § 12a FreizügG/EU,
- § 6 AZRG.
Soweit sensible Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO.
Wenn Sie in Vertretung für eine Person auftreten, werden Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB), Hansastraße 12-16, 80686 München, als Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen, um die Daten an die Ausländerbehörde übermitteln zu können. Die Ausländerbehörde verarbeitet Ihre Daten weiter. Unter anderem werden Ihre Daten in einer Ausländerdatei gespeichert sowie zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 AZRG). Ihre Daten werden zudem in weiteren Registern gespeichert, auf welche auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (z. B. EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener Informationssystem).
Falls erforderlich und gesetzlich zulässig (z. B. um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen, Ihre Integration zu fördern) werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an:
- das Bundesverwaltungsamt,
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- andere Ausländerbehörden,
- den internen Bereich für IT-Infrastruktur und Service (im Falle der Behebung einer Störung ist der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht auszuschließen),
- die Meldebehörden,
- die Sicherheitsbehörden,
- die Sozialleistungsträger,
- das Jobcenter,
- die Zollverwaltung,
- die Staatsanwaltschaft,
- sonstige Vollstreckungsbehörden,
- das Auswärtige Amt,
- Behörden anderer Staaten.
Falls es erforderlich und gesetzlich zulässig ist, werden Ihre Daten auch weitergegeben an:
- Personenbezogene Daten des Passinhabers werden an den Passhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes übermittelt.
- Personenbezogene Daten des Ausweisinhabers (eAT) werden an den Ausweishersteller zum Zweck der Ausweisherstellung übermittelt
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- Es ist grundsätzlich nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln; außer wenn das erlaubt und zum Vollzug des Ausländerrechts zwingend erforderlich ist. Allerdings werden Ihre Daten über die zuständigen Registerbehörden in unterschiedlichen Registern gespeichert, auf welche ggf. auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (z.B. EURODAC-Datenbank, Visa- Informationssystem, Schengener Informationssystem).
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Antragsdaten werden im Online-Dienst für die Dauer der Sitzung bzw. bei Inaktivität für maximal 30 Minuten (Time-Out) temporär zwischengespeichert. Nach der Übermittlung Ihres Anliegens an die Ausländerbehörde oder einer Inaktivität von mehr als 30 Minuten werden Ihre Eingaben automatisch gelöscht.
Nach dem Versand Ihrer Daten an die Ausländerbehörde werden Ihre Daten dort so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung (u. a. ordnungsgemäße Aktenführung, Erfüllung von Dokumentationspflichten) erforderlich ist.
Im Übrigen werden Ihre Daten in der Ausländerbehörde für die folgende Dauer gespeichert:
- bei Einbürgerung: 5 Jahre nach einer Einbürgerung,
- bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde,
- bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag,
- bei Ausweisung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung Ihrer Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind (Artikel 16 DSGVO),
- Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Artikel 17 DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüberIhren Rechten überwiegen (Artikel 18 DSGVO); wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung
- Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird (Artikel 20 DSGVO) und
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, wenn an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Ausländerbehörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - Beschwerderecht bei datenschutzrechlichen Verstößen
- Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77 DSGVO).
- Die zuständige Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt kontaktieren: Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, Telefax: 089 212672-50, E-Mail, Internetseite https://www.datenschutz-bayern.de
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde eine der oben genannten Leistungen beantragen, sind Sie dazu verpflichtet, die für diesen Zweck erforderlichen nachprüfbaren Angaben zu machen und hierzu geeignete Beweismittel beizubringen (z. B. Personaldokumente, Urkunden und andere Dokumente). Ihre Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 82 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Wenn Sie nicht mitwirken, kann dies für Sie mit nachteiligen Folgen verbunden sein. So können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, das Verfahren verlangsamen, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.