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Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge |
Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünften oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Amt für soziale Angelegenheiten hilft zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote. Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unserer Stadt ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet der Stadt Amberg: Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter Amberg prüfen lassen. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich: |
Zur Orientierung sind die in der Stadt Amberg geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft dargestellt. Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.07.2016:
Angemessene Heizkosten Die angemessenen monatlichen Grenzwerte in der Stadt Amberg entnehmen Sie bitte dieser Tabelle |
Kontakt: |
Martin Reinhardt Amt für soziale Angelegenheiten Telefon 09621 10 1341 |