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KONTAKT |
Beglaubigungen und Apostille |
Das Einwohneramt der Stadt Amberg ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen für Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen. |
Beglaubigung von Dokumenten |
Voraussetzung hierfür ist, dass das
und die Beglaubigung nicht durch Rechtsvorschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Folgende Dokumente z. B. können vom Einwohneramt nicht beglaubigt werden:
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Beglaubigung von Unterschriften |
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn
Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB) und somit in die Zuständigkeit eines Notars fallen. Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Pass oder Personalausweis mit. Unterschreiben Sie das Dokument nicht zu Hause, eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Einwohneramt geleistet wird. |
Gebühren |
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Apostille: Beglaubigung der Echtheit amtlicher Dokumente für den Gebrauch im Ausland |
Die Echtheit von Unterschrift und Siegel eines amtlichen Dokuments (Apostille) beglaubigt für Behörden der Amberger Stadtverwaltung die Regierung der Oberpfalz in Regensburg. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Beglaubigungsstelle der Regierung der Oberpfalz Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz Frau Sophie Hainz |